Ausschüsse
und Arbeitskreise

Für den fachlichen Informationsaustausch untereinander bestehen derzeit in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Berufsbildung und Tarif vier ständige Ausschüsse, die mit in ihren jeweiligen Sachgebieten anerkannten, praxiserfahrenen Fachleuten besetzt sind. Zudem sind die Mitglieder des ITGA Bayern, Sachsen und Thüringen e. V. in mehreren regionalen Arbeitskreisen organisiert, die mindestens einmal jährlich zum Netzwerken sowie dem Dialog mit der Geschäftsstelle zusammenkommen.

Allgemeine Informationen zu den Ausschüssen

Zusammensetzung / Wahl

  • Vorsitzende / stellvertretende Vorsitzende aller thematischen Ausschüsse und Sprecher / stellvertretende Sprecher aller regionalen Arbeitskreise
  • Jeder Ausschuss hat einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
  • Die Vorsitzenden werden von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt.
  • Die stellvertretenden Vorsitzenden werden von den Mitgliedern des jeweiligen Ausschusses mit einfacher Mehrheit gewählt.

Aufgaben

  • Beratende Tätigkeit in dem den Ausschüssen vom Vorstand zugewiesenen Rahmen
  • Erarbeitung von Entscheidungsvorschlägen
  • Tätigkeitsbericht auf der jährlichen Ordentlichen Mitgliederversammlung sowie in den Vorstands- und Beiratssitzungen


Teilnehmer

  • Die Ausschussmitglieder müssen einem Mitgliedsunternehmen angehören.
  • In den Ausschüssen sollen nach Möglichkeit die Fachrichtungen Heizung, Klima und Sanitär sowie die verschiedenen Landesteile vertreten sein.

Sitzungen

  • Die Ausschüsse treffen sich regelmäßig mindestens einmal im Jahr.
  • Die aktuellen Termine finden Sie in unserem [ITGA-Kalender].
Ausführliche Informationen zu den ITGA-Ausschüssen finden Sie im § 10 und § 13 der [ITGA-Satzung].

Allgemeine Informationen zu den regionalen Arbeitskreisen

Zusammensetzung / Wahl

  • Die Teilnahme an den Sitzungen und Besprechungen der Arbeitskreise steht jeder in dem betreffenden Bereich ansässigen Mitgliedsfirma offen.
  • Jeder Arbeitskreis hat einen Sprecher und einen Stellvertretenden Sprecher, beide werden mit einfacher Mehrheit von den Mitgliedern des Arbeitskreises gewählt.
  • Die Amtsdauer der Sprecher beträgt 3 Jahre.

Aufgaben

  • Die regionalen Arbeitskreise haben die Aufgabe, über alle Fragen in ihrem Landesbereich zu beraten, Entscheidungsvorschläge zu erarbeiten und diese durch ihre Sprecher oder deren Stellvertreter an den Beirat heranzutragen.

Sitzungen

  • Die Ausschüsse treffen sich regelmäßig mindestens einmal im Jahr.
  • Die aktuellen Termine finden Sie in unserem [ITGA-Kalender].
Ausführliche Informationen zu den ITGA-Ausschüssen finden Sie im § 10 und § 12 der [ITGA-Satzung].